04.03.2016 endlich der Gutachtertermin

Seit ein paar Tagen steht es nun fest: Der gemeinsame Besichtigungstermin für ein Schiedsgutachten ist am 04. März.

Was noch keiner weiß, der Bauherr ist beruflich in Australien und der Bauherrin steht eine neue Herausforderung bevor. Wie vermutet taucht der Baufirmenchef nicht allein, sondern mit 4 Subunternehmerchefs, 2 weiteren Vertretern von Subunternehmen, seinem Verkäufer, dem Planer und naürlich seinem Anwalt auf. Die Bauherrin hat ihre Schwiegereltern, ihren Vater als Baubegleitung und einen zertifizierten Effizienzhausplaner an ihrer Seite.

Der Gutachter stellt von vornherein klar, daß er nur 2 Leute für den Besichtigungstermin benötigt, den Baufirmenchef und die Bauherrin.

Doch der Anwalt der Baufirma stellt sich gleich in den Vordergrund und möchte klarstellen, daß er etwas zu sagen hat. Das kann ja lustig werden.

Ganze 5 Stunden dauert es, jeden kritischen Punkt anzuschauen und zu besprechen. Ansich geht es fachlich, sachlich zu, wenn der Anwalt sich nicht immer unprofessionell profilieren würde. Dadurch kocht die Stimmung gelegentlich hoch.

Aber der Baufirmenchef betont immer wieder, wenn ein Mangel vorliegt, wird er ihn auch beheben. So hangeln wir von Punkt zu Punkt auf der gut sortierten Liste der Bauherrin und an den meisten Stellen stimmt der Gutachter den Mängeln zu. Lösungen werden besprochen und gefunden. Immer dabei der Bauherr via Skype.

Beim Dachbodenproblem kann er auch gut helfen, denn sowohl die technischen, als auch die vertraglichen Details sind hier etwas knifflig und umstritten. Auch der von uns bestellte Effizienzhausplaner kann sich hier gut einbringen. Fachgespräche bringen die Dinge auf den Grund. Einiges, vor allem vertragliches, bleibtumstritten und muß nachgewiesen werden.

Der Dachboden wird zu diesem Termin nur über dem Dachfenster geöffnet. Die Schimmelflecken sind noch zu sehen, aber sie sind etwas abgetrocknet. Das ist eine Überraschung. Doch nass ist es dort immer noch. Den Bereich der immer wieder aufgetauten Stelle öffnen wir nicht. Aber wir versichern hier auch anhand von Fotos, daß es dort nasse Stellen gibt. Es wird schnell klar, hier sind Baufehler vorhanden, die dringend abgestellt werden müssen. Der Trockenbauchef hat bis zu diesem Tag die mehrfach, auch anwaltlich eingeforderten Fotos, die die nasse Dämmung belegen, nicht bereitgestellt. Er hält somit noch immer Beweismittel zurück. An dieser Stelle macht er auch noch gegenüber dem Gutachter falsche Aussagen über die Bauweise. Dies können wir aber mittels vorgefertigter Skizze widerlegen. Was genau im Dachboden alles an Maßnahmen zur Schaden- und Mängelbeseitigung unternommen werden muß, wird im Schiedsgutachten stehen.

In den 5 Stunden der Besichtigung verabschieden sich nach und nach die Beteiligten und am Ende steht im kleinen Kreis fest, daß die Baufirma in jedem Fall Restleistungen sofort abstellen kann, Mängel am Klinker, fast alle Mängel an den Fenstern, die Flurwand, vor allem aber das komplexe Thema Dach bearbeiten muß. Wir müssen bei Putzarbeiten, z.T. bei den Fenstern und bei der Frostschürze kleine Zugeständnisse machen und diese Dinge als hinzunehmende Mängel akzeptieren.

Am Ende der Besichtigung kocht die Stimmung noch einmal kurz hoch. Auch persönliche Meinungen, Vorwürfe wollen auf beiden Seiten immer wieder an die Oberfläche. Es ist schwer, sich zusammen zu reißen.

Das Erstellen des Schiedsgutachten, welches von beiden Seiten nur schwer anfechtbar ist, soll ca. 2 bis 3 Wochen dauern. Das ist mehr als unbefriedigend. Ein Einzug im März ist damit unmöglich geworden.

Wir sollen dem Gutachter noch vertragliche Dinge nachweisen und vor allem, lückenlos aufweisen, daß eine beratende Tätigkeit ausgeblieben ist. Dazu ist aber jedes Bauunternehmen nicht nur an kritischen Stellen gegenüber den Bauherren als eine vertragliche Nebenleistung verpflichtet. Aber wie weist man etwas nach, was es nicht gibt? Wir können aber anhand unseres selbstgeführten Bautagebuchs, aller Mängelrügen und Verzuganzeigen, die wir rechtssicher begründen können, unsere Bedenken belegen. Das Resultat daraus ist selbstredend. Denn hätte man uns ernst genommen, gäbe es einige Mängel und Baufehler nicht.

Nun heißt es Warten auf das Schiedsgutachten – spannend für beide Seiten.

 

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