Annäherungsversuch seitens der Baufirma

Noch am Abend des Gutachtertermins meldet sich der Baufirmenchef per Telefon. Er möchte die Baubegleitung – Vater der Bauherrin – sprechen und bittet um ein Treffen.

Was kommt da auf uns zu? Das Treffen findet am 6.6.2016 am Rande der Lausitzbaumesse statt, aber nicht ohne die Bauherrin. Der Baufirmenchef eröffnet uns, daß er sowohl mit seinem Anwalt, als auch mit dem Ausgang des Besichtigungstermins nicht zufrieden war.

Er bietet an, bei sofortiger Zahlung zweier ausstehender Rechnungen abzüglich eines kleinen Einbehalts, die Herstellung der luftdichten Dämmebene im Dachboden auf seine Kosten vorzunehmen. Das müßte er aus unserer Sicht so wie so. Aber allein die Einsicht, daß hier Baufehler vorliegen und die Bereitschaft weiter zu arbeiten, zählen.

Weiter möchte er zu seinem Wort im Dezember stehen und die Januarmiete übernehmen, wenn wir alle Namen aus diesem Blog entfernen. Noch nicht ganz fertig, aber zur Hälfte ist der Blog schon bereinigt.

Bleibt abzuwarten, wie mit allen weiteren Verzugskosten inklusive der Mieten Februar und März umgegangen wird. Dafür bleibt für uns noch immer die Inanspruchnahme der Vertragserfüllungsbürgschaft bestehen. Nach Abnahme gibt es immer noch die Gewährleistungsbürgschaft… Beides sollte man vor Vertragsunterzeichnung ausgehandelt haben.

Selbst auf der Dezembermiete müßten wir nicht sitzen bleiben. Hausübergabetermin ist laut Vertrag 6 Monate nach Baubeginn. (Zur Erinnerung: 1. Baustart am 18.05.2015, 2. Baustart am 01.06.2015) Aber im Dezember vereinbarten wir, die Dezembermiete selbst zu stemmen und die Januarmiete übernimmt die Baufirma. Kredittilgung, Verzugszinsen bei der Bank, doppelte Strom- und Wasserkosten, Anwalts- und Gutachterkosten sind als nicht selbstverschuldete Mehrkosten nicht zu verachten.

Weiter betont der Baufirmenchef, alle Restleistungen unabhängig vom Gutachten schnellstmöglich fertig zu stellen und daß er möchte, daß wir bis 31.3.2016 ins Haus ziehen können.

Klingt gut, aber ist das realisierbar?

Ein 4. Gang zum Vermieter soll Klarheit bringen, was passiert, wenn wir den 31.3. nicht halten können. Ganz klar, packen wir es kurzfristig nicht, sitzen wir auf der Straße. Ist rechtzeitig absehbar, daß die Baufirma es nicht schafft, können wir um einen ganzen Monat verlängern. Das sind wieder Kosten, die die Baufirma wohl nicht übernehmen wollen wird.

Ein Umzugstermin ist nur noch zum 29.3. möglich. Danach nur noch im April. Die Termine stehen, ein Plan für die Umsetzung, diese zu halten noch nicht.

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