Die Baufirma hatte am 15.01. 2016 einen Gutachter per Anwaltsschreiben vorgeschlagen, den wir leider wegen Befangenheit ablehnen mussten.
Seit dem 28.01.2016 hatten wir uns auf einen gemeinsamen zugelassenen Schiedsgutachter der Handwerkskammer Cottbus geeinigt, der die Schäden und Mängel begutachten soll. Die Kosten sollen nach Bauvertrag hälftig geteilt werden. Hierum kommen wir leider vorerst nicht drumherum. Es sind aber ganz offensichtliche Mängel, die die Baufirma ebenso zu unseren Kosten begutachten lassen will.
Es wurde vereinbart, dass keine Partei direkt mit dem Gutachter vor der Hausbesichtigung Kontakt aufnimmt.
Der gegnerische Anwalt sollte sich um die Beauftragung kümmern. Es wurde auch beim Gutachter angefragt und der Gutachter hat bereits am 09.02.2016 sein Angebot an den gegenerischen Anwalt geschickt.
Wir haben erst heute am 18.02.2016 dieses Angebot weitergeleitet bekommen, nachdem unsere Anwältin direkt beim Gutachter angerufen hat. Die Baufirma verzögert bewusst die Kommunikation und Beauftragung des Gutachters. Auch dies steht wieder für die nicht vorhandene Seriosität. Auf der einen Seite wird versucht ungerechtfertigterweise an Gelder ranzukommen, die der Baufirma noch gar nicht zustehen (da Gewerke nicht abgeschlossen sind) und auf der anderen Seite wird verzögert. Hier vermuten wir langsam absichtliche Betrugsabsichten.
Ebenfalls scheint die Baufirma direkt Kontakt mit dem Gutachter aufgenommen zu haben, zumindest für Terminabstimmungen.
Früh wurden uns noch folgende weitergeleitete E-Mail zugestellt:
>Terminlich hat Herr … den 22.02. und 25.02. ganztägig >vorgeschlagen.
Wir haben dem 22.02.2016 zugestimmt, Urlaub beantragt und diesen Termin über die Anwältin und direkt der Baufirma per E-Mail mitgeteilt. Ganz plötzlich hat es sich die Baufirma anders überlegt:
>laut heutigem Telefonat der Gegenseite wäre Ihrerseits ein Termin >zur Vorortbesichtigung erst im März möglich. Vorgeschlagen >wurden der 04.03. oder 07.03 jeweils ab 10 Uhr.
Auch hier vermuten wir wieder massive Verzögerungstaktik, da bei einem Gutachtertermin Anfang März das Erstellen des Gutachtens voraussichtlich bis Mitte März dauern wird. Dazu kommt, dass die Baufirma, selbst wenn der Gutachter die offensichtlichen Baumängel bestätigt, diese gar nicht so zügig beseitigen kann. So dass ein Übergabetermin noch im März nicht stattfinden kann.
Die Probleme und Unannehmlichkeiten durch unsere Baufirma nehmen nicht ab, wir können aktuell deshalb nur eine Warnung aussprechen. Von zufriedenbauen kann nirgendwo die Rede sein.
Leider trifft es auch unbeteiligte Gewerke (z.B. Fliesenleger), die dadurch in Mitleidenschaft gezogen werden und scheinbar ihr Geld durch die Baufirma nicht komplett gezahlt bekommen.